Wir wollen eine Gesellschaft, der jedes Kind gleich viel wert ist!

Wir, die unterzeichnenden Organisationen und Personen, rufen die Parteien auf, sich
in ihren Wahlprogrammen für eine Gesellschaft einzusetzen, der jedes Kind gleich
viel wert ist.
Wir fordern eine eigenständige und einheitliche Geldleistung für jedes Kind und jeden
Jugendlichen.
Es ist ungerecht, wenn Bezieherinnen und Bezieher höherer Einkommen für ihre
Kinder mit ihrem Kindersteuerfreibetrag eine höhere Unterstützung erhalten, als Bezieherinnen
und Bezieher normaler und niedriger Einkommen. Auf Grundsicherungsleistungen
wie Hartz IV Angewiesene erhalten faktisch gar kein Kindergeld, denn es
wird mit den Regelleistungen verrechnet. Auch der bürokratische Kindergeldzuschlag
erreicht sehr viele Familien mit Kindern nicht.
Wir fordern: Eine eigenständige und einheitliche Geldleistung für alle Kinder und Jugendlichen
muss mindestens den grundlegenden finanziellen Bedarf für die Existenz
und gesellschaftliche Teilhabe der Kinder und Jugendlichen absichern. Sie soll alle
bisherigen kindbezogenen Geldleistungen bzw. steuerlichen Vergünstigungen bündeln.
Mit einer einheitlichen und eigenständigen Geldleistung würden
· erstens die bisherigen unterschiedlich hohen Förderungen im Kindergeld- und
Kinderfreibetragssystem überwunden,
· zweitens viele Kinder und Jugendliche aus dem diskriminierenden und stigmatisierenden
Bezug der Grundsicherungsleistungen herausgeholt werden.
· drittens das bürokratische Nebeneinander der bestehenden Systeme beseitigt.
Wir meinen: Es gibt kein besseres Mittel, Armut und Ausgrenzung von Kindern und
Jugendlichen wirksam zu bekämpfen.
Eine Gesellschaft, der jedes Kind gleich viel wert ist, ermöglicht auch jedem Kind und
jedem Jugendlichen den ungehinderten Zugang zu qualitativ hochwertigen Angeboten
an Kultur, Bildung und sozialen Dienstleistungen. Der Ausbau dieser Angebote
ist dringend notwendig. Außerdem müssen Ansprüche auf Sonderbedarfe der Kinder
und Jugendlichen bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
Wir wollen eine Gesellschaft, der jedes Kind gleich viel wert ist. Deshalb brauchen
wir eine Politik, die Rahmenbedingungen dafür gestaltet.
Berlin, den den 31. Mai 2016

 

SGB II Umgangsmehrbedarf Für Trennungskinder

Hartz IV: 20.000 Unterschriften als starkes Votum für eine Umgangspauschale für Trennungskinder!

 

Berlin, 25. November 2016. Der Sozialausschuss des Bundestages berät am Montag darüber, ob die Regelbedarfe im Sozialrecht angemessen ermittelt und somit die Existenz bedürftiger Menschen gesichert ist. Anlässlich dieser Anhörung fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), eine Umgangspauschale für Trennungskinder in Hartz IV einzuführen, damit deren Existenzminimum endlich abgesichert ist.

„Die Praxis, das Sozialgeld für Kinder tageweise während des Umgangs mit dem getrennt lebenden Elternteil im Haushalt von Alleinerziehenden zu kürzen, hat sich leider verfestigt und verbreitet. Und zwar sogar dann, wenn der andere Elternteil gar nicht in Hartz IV ist“, bemängelt die VAMV-Vorsitzende Solveig Schuster. „Lebt ein Kind in zwei Haushalten, ist das teurer. Mangelverwaltung zwischen den Eltern ist keine Lösung: Der alleinerziehende Elternteil spart keine Fixkosten, während das Kind weg ist. Und der umgangsberechtigte Elternteil braucht Mittel, um das Kind versorgen zu können, wenn es bei ihm ist.“

 

Nur, wenn das Sozialgeld in der Hauptbedarfsgemeinschaft nicht gekürzt und der durch den Umgang mit dem anderen Elternteil entstehende Mehrbedarf durch eine Pauschale gedeckt wird, ist deren Existenz in beiden Haushalten sicher gestellt. „Wir fordern, die umgangsbedingten Mehrkosten anzuerkennen und mit der Einführung einer Umgangs-pauschale zu berücksichtigen. Alleinerziehende brauchen Rechtssicherheit. Sie können erst aufatmen, wenn sie nicht länger eine Kürzung befürchten müssen, sobald ihr Kind Umgang mit dem nicht mehr im Haushalt lebenden Elternteil hat. Jedes Kind braucht beide Elternteile und sowohl Kinder als auch Eltern sollten sich auch nach einer Trennung den Umgang mit-einander leisten können“, fordert Solveig Schuster.

 

Die alleinerziehende Mutter Anna Petri-Satter hat mit einer Online-Petition rund 20.000 Unterschriften für einen Umgangsmehrbedarf gesammelt. Diese wird sie vor der Anhörung am 28. November zusammen mit dem VAMV als starkes Votum für eine Umgangspauschale an den Sozial-ausschuss überreichen.

 

Stellungnahme des VAMV zum Regelbedarfsermittlungsgesetz unter: https://www.vamv.de/stellungnahmen/article/stellungnahme-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-ermittlung-von-regelbedarfen-sowie-zur-aenderu.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=68&cHash=d85c3979a7

 

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Gemeinsam Kinderarmut wirksam bekämpfen statt Ausbau Unterhaltsvorschuss blockieren!

Berlin, 24. November 2016. Anlässlich von Medienberichten, nach denen die Union den Ausbau des Unterhaltsvorschuss hinauszögert, erklärt die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Solveig Schuster: „Die Koalitionspartner haben den überfälligen Ausbau des Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag des Kindes zusammen im Kabinett beschlossen. Union und SPD sollten gemeinsam dieses Ziel im Blick haben und zügig umsetzen.“ Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss ist seit langem einmal eine tatsächlich spürbare Verbesserung für Allein-erziehende. Sie warten darauf! Es ist unwürdig, Mehrausgaben zu beklagen, die zur Sicherung der Existenz von Kindern dringend notwendig sind. Hier sind alle gefordert, an einem Strang zu ziehen.

 

 Auch greift die von Seiten der Kommunen vorgebrachte Kritik, dass viele Alleinerziehende wegen der Anrechnung des Unterhaltsvorschuss im SGB II von dem Ausbau der Leistung keinen Vorteil hätten, zu kurz, bemängelt Schuster. „Im Gegenteil: Wir gehen davon aus, dass ein Ausbau des Unterhaltsvorschuss Kinder von Alleinerziehenden aus der Armut holt. Dies betrifft insbesondere jene Alleinerziehende, die trotz Arbeit SGB II-Leistungen beziehen müssen. Kinder ab 12 Jahren hätten bei Inkrafttreten des Gesetzes aktuell einen Anspruch auf 260 Euro Unterhaltsvorschuss. Und je älter die Kinder sind, desto höher ist auch der Erwerbsumfang und somit das Einkommen der Eltern. „Vielen Alleinerziehenden wird dank der verbesserten Unterhaltsersatzleistung der Absprung aus Hartz IV erleichtert“, zeigt sich Schuster optimistisch. „Ein weiterer Ausbau der Kinderbetreuung, auch zu Randzeiten und für Schulkinder, eine Aufwertung von Frauenberufen und somit bessere Entlohnung von Alleinerziehenden sind weitere Bausteine, die zusammen mit einem gestärkten Unterhaltsvorschuss Kinderarmut in Einelternfamilien bekämpfen!“

 

Nur jedes vierte Kind erhält den Unterhalt, der ihm zusteht, die Hälfte sogar gar keinen. Nicht gezahlter Unterhalt ist ein zentraler Grund, warum so viele Alleinerziehende in Armut leben. Mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss springt der Staat für den Unterhaltspflichtigen ein, wenn dieser nicht zahlt, damit das Kind Geld zum Leben hat. Wer Kosten beim Unterhaltsvorschuss sparen will, muss demnach die Ursachen analysieren und gegebenenfalls die Unterhaltspflichtigen stärker in die Pflicht nehmen.

 

Die Evaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen hatte heraus-gestellt, dass der Unterhaltsvorschuss im Volumen mit 0,9 Milliarden eine relativ günstige Leistung ist, die aber trotz der Begrenzungen sehr effektiv und armutsvermeidend ist.

 

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PM_VAMV_begrüßt Einigung _UV_17102016.pd
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Meilenstein für Alleinerziehende: Schwesig lässt mit Ausbau Unterhaltsvorschuss den Worten Taten folgen!


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Pressemitteilung zum Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut am 17.Oktober

 Pressemitteilung und ein Appell aus Anlass des Internationalen Tages zur Beseitigung der Armut am 17. Oktober, den der VAMV neben weiteren Verbänden mit unterzeichnet hat. Es besteht dringender Handlungsbedarf, denn Alleinerziehende und ihre Kinder tragen in Deutschland das höchste Armutsrisiko.

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PM der AGF zur dringend notwendigen Reform des Unterhaltsvorschusses

heute am 12.10.16 hat sich das Kabinett der Bundesregierung mit der Anhebung des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und der Erhöhung des Kinderzuschlags befasst, kein Thema war der Unterhaltsvorschuss. Die AGF fordert weiterhin die Reform des Unterhaltvorschusses und kritisiert, dass Alleinerziehende von der Erhöhung des Kinderzuschlages nicht profitieren werden.

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Unterhaltsvorschuss endlich ausbauen - Appell an Bund und Länder

Bundesregierung in Verantwortung: Unterhaltsvorschuss endlich ausbauen!

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Stärkung Unterhaltsvorschuss ist überfällig!

der VAMV fordert seit Jahren, den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes auszubauen. Genau das zu tun, kündigt jetzt unsere Familienministerin Manuela Schwesig an.

Der VAMV begrüßt dieses Vorhaben, denn ein Ausbau des Unterhaltsvorschusses kann Kinder von Alleinerziehenden aus der Armut holen, betont unsere Bundesvorsitzende Solveig Schuster in der heutigen Pressemitteilung

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PM_VAMV_UV Ausbau überfällig_01092016.pd
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Nach der Reform ist vor der Reform: Umgangspauschale in Hartz IV fehlt weiter

anlässlich der heutigen 2./3. Lesung des Gesetzentwurfes zur Rechtsvereinfachung SGB II im Bundestag fordern wir die Einführung einer Umgangspauschale für Kinder getrennt lebender Eltern im Bezug von SGB II-Leistungen. Die bestehende Rechtslage als Mangelverwaltung zwischen getrennten Eltern auf Kosten der Kinder lehnen wir weiter ab.

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Hartz IV-Reform: Rücknahme Kürzung nur ein Teilschritt - Umgangspauschale einführen!

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PM_VAMV_SGB II_Umgangsmehrbedarf_0806201
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Hohe Kita-Qualität gefordert! Familienorganisationen veröffentlichen Qualitätskriterien

Berlin, 07. April 2016. Anlässlich der aktuellen Diskussion um den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kitaplätze stellen die Familienorganisationen der AGF dazu ein Positionspapier vor. Mit dem Ziel, eine hohe Qualität in den Kitas zu erreichen und zu sichern machen sie darin konkrete Vorschläge für Qualitätsstandards in wesentlichen Bereichen.

 

 

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AGF_Position_Kitaqualitaet_April16.pdf
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Entlastungsbetrag- Dynamisierung verpasst

Der Bundestag hat heute das Familienpaket verabschiedet. Alleinerziehende haben sich davon deutlich mehr erhofft. Zudem wurde die Chance verpasst, die jetzt erzielte steuerliche Entlastung für Alleinerziehende langfristig zu sichern und den Entlastungsbetrag zu dynamisieren.

 

 

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PM_VAMV_Entlastungsbetrag_Dynamisierung
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Höherer Unterhalt

Mit dem heutigen Inkrafttreten des „Familienpaketes“ haben Kinder von Alleinerziehenden Anspruch auf höheren Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss. Für Alleinerziehende heißt es jetzt zu prüfen, ob das avisierte Geld tatsächlich auch im Geldbeutel ankommt. Wer keinen dynamischen Unterhaltstitel besitzt, sollte den unterhaltspflichtigen Elternteil umgehend auffordern, ab August höheren Unterhalt zu zahlen, denn dieser kann nicht nachträglich geltend gemacht werden.

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Positionspapier zu Unterhalt im Wechselmodell und bei erweitertem Umgang

der VAMV Bundesverband hat ein Positionspapier zum Thema Unterhalt im Wechselmodell und bei erweitertem Umgang erarbeitet,

Das Wechselmodell wird als Lebensform für Kinder von getrennt lebenden Eltern zunehmend diskutiert, zugleich wird die praktische Bedeutung dieses Modells in der gegenwärtigen Diskussion häufig überschätzt.

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Unterhalt im Wechselmodell und bei erwei
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Alterssicherung in Einelternfamilien

Das Risiko im Alter in Armut zu leben, steigt für Alleinerziehende. Anstatt entgegenzuwirken, tragen die Rentenreformen der vergangenen Jahre dazu bei. Das Verlagern hin zur privaten Altersvorsorge ist für Alleinerziehende meist zu teuer. Zusätzlich sinken mit dem gesetzlichen Rentenniveau auch die familienbezogenen Leistungen der Alterssicherung. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) fordert einen Paradigmenwechsel rückwärts: Stärkung des Solidarsystems hin zu einer starken gesetzlichen Rente.

 

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Kleiner Sieg in der Steuer: Beruhigungspille für Alleinerziehende

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